top of page

Hausordnung

1. Schul- und Kindergartenareal

  • An unserer Schule pflegen wir einen gewaltfreien und respektvollen Umgang.

  • Wir tragen Sorge zu Einrichtungen und Materialien.

  • Wir halten unser Areal sauber.

  • Die Lehrpersonen reagieren bei Regelverstössen.

  • Konsequenzen bei Nichteinhalten der Regeln liegen im Ermessen der betreffenden Lehrpersonen.

 

2. Schulhaus

  • In den Schulhausgängen und Garderoben verhalten wir uns ruhig.

  • Die Klassenzimmer betreten wir mit Finken.

  • Die Finken stellen wir auf den Rost.

  • Wir respektieren das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler (Finken, Schuhe, Kleidung, Schulsachen) und lassen es in Ruhe.

  • Wir betreten das Schulhaus mit sauberen Schuhen.

  • Vor Gemeinde- oder Vereinsanlässen räumen wir die Gänge im Schulhaus nach Absprache.

  • Die Kinder dürfen das Zimmer der Lehrpersonen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten.

  • Wir verlassen das WC so, wie wir es antreffen möchten: sauber.

  • Mittwochs stellen wir die Stühle auf die Pulte und freitags räumen wir die Tischplatte. (Kindergarten zweimal wöchentlich nach Absprache mit der Raumpflegerin)

  • Die Turnsachen nehmen wir freitags zum Waschen nach Hause.

  • Wir betreten die Turnhalle mit sauberen Hallenturnschuhen.

  • Wir dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson die Turnmaterialien und Gerätschaften benützen.

 

3. Schülerbibliothek

 

4. Pausenregeln

  • Die Pause verbringen alle Schülerinnen und Schüler im Freien.

  • Es besteht eine Pausenaufsicht.

  • Wir tragen Schneeballschlachten nur auf dem Fussballrasen aus.

  • Wir legen Wert auf ein gesundes Znüni.

 

5. Schulweg

  • Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

  • Wir kommen zu Fuss in die Schule. Velos sind ab der 4. Klasse, nach erfolgter Prüfung erlaubt.

  • Die Schülerinnen und Schüler der Aussenhöfe dürfen mit dem Velo zur Schule fahren.

 

6. Regeln für Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte

  • Wir freuen uns über angekündigte Besuche.

  • Bei Unwohlsein schicken die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler nur nach telefonischer Absprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause.

  • Die Erziehungsberechtigten behalten ihr krankes Kind zu Hause und entschuldigen es vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrperson.

  • Bei Nichterscheinen eines Kindes ohne vorherige Abmeldung telefoniert die Lehrperson nach ca. 10. Minuten nach Hause.

 

Laura Müller, Schulleitung

 

Massnahmen bei Disziplinverstössen stützen sich auf § 71 und § 72 der Verordnung über
den Kindergarten und die Primarschule vom 1. August 2003 (SGS 641.11).

bottom of page