Hausordnung
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1. Schul- und Kindergartenareal
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An unserer Schule pflegen wir einen gewaltfreien und respektvollen Umgang.
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Wir tragen Sorge zu Einrichtungen und Materialien.
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Wir halten unser Areal sauber.
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Die Lehrpersonen reagieren bei Regelverstössen.
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Konsequenzen bei Nichteinhalten der Regeln liegen im Ermessen der betreffenden Lehrpersonen.
2. Schulhaus
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In den Schulhausgängen und Garderoben verhalten wir uns ruhig.
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Die Klassenzimmer betreten wir mit Finken.
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Die Finken stellen wir auf den Rost.
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Wir respektieren das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler (Finken, Schuhe, Kleidung, Schulsachen) und lassen es in Ruhe.
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Wir betreten das Schulhaus mit sauberen Schuhen.
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Vor Gemeinde- oder Vereinsanlässen räumen wir die Gänge im Schulhaus nach Absprache.
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Die Kinder dürfen das Zimmer der Lehrpersonen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten.
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Wir verlassen das WC so, wie wir es antreffen möchten: sauber.
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Mittwochs stellen wir die Stühle auf die Pulte und freitags räumen wir die Tischplatte. (Kindergarten zweimal wöchentlich nach Absprache mit der Raumpflegerin)
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Die Turnsachen nehmen wir freitags zum Waschen nach Hause.
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Wir betreten die Turnhalle mit sauberen Hallenturnschuhen.
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Wir dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson die Turnmaterialien und Gerätschaften benützen.
3. Schülerbibliothek
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4. Pausenregeln
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Die Pause verbringen alle Schülerinnen und Schüler im Freien.
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Es besteht eine Pausenaufsicht.
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Wir tragen Schneeballschlachten nur auf dem Fussballrasen aus.
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Wir legen Wert auf ein gesundes Znüni.
5. Schulweg
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Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
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Wir kommen zu Fuss in die Schule. Velos sind ab der 4. Klasse, nach erfolgter Prüfung erlaubt.
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Die Schülerinnen und Schüler der Aussenhöfe dürfen mit dem Velo zur Schule fahren.
6. Regeln für Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte
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Wir freuen uns über angekündigte Besuche.
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Bei Unwohlsein schicken die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler nur nach telefonischer Absprache mit den Erziehungsberechtigten nach Hause.
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Die Erziehungsberechtigten behalten ihr krankes Kind zu Hause und entschuldigen es vor Unterrichtsbeginn bei der Klassenlehrperson.
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Bei Nichterscheinen eines Kindes ohne vorherige Abmeldung telefoniert die Lehrperson nach ca. 10. Minuten nach Hause.
Laura Müller, Schulleitung
Massnahmen bei Disziplinverstössen stützen sich auf § 71 und § 72 der Verordnung über
den Kindergarten und die Primarschule vom 1. August 2003 (SGS 641.11).